28 wesen wäre, auch etwas länger auf den Beschwerdeführer zu warten, habe er doch schon ohne entsprechende Meldung von sich aus 1.5 Stunden auf den Beschwerdeführer gewartet. Als E.________ dann um 19.15 Uhr auf seinem Heimweg einen Anruf des Beschwerdeführers erhalten habe, sei er lediglich nicht mehr bereit gewesen, umzukehren. Dass er jedoch von Beginn an nicht länger gewartet hätte, sei eine unbelegte Behauptung.