__ somit ohnehin abgereist. Hinzu komme, dass es ihm selbst im Fall, dass E.________ die Verspätung mitgeteilt worden wäre und dieser gewartet hätte, nicht möglich gewesen wäre, die im Zusammenhang mit dem Projekt zu behandelnden technischen Fragen rechtzeitig, d.h. noch vor Ende des 9. Mai 2016, zu beantworten. Nach seiner Ankunft in Basel um 19.00 Uhr und vor dem Treffen mit E.________ hätte er noch sein Archiv aufsuchen und das nötige Material (Taschenrechner, Tabellenwerke, Nomogramme, Bundesordner und Rechenschieber) holen müssen. Über die beschlagnahmte EDV habe er ja nicht mehr verfügt.