Hausdurchsuchung und die Festnahme als äussert einschneidend empfunden und die Wohnung verwüstet hinterlassen worden sei (somit bestimmt kein Empfang in der Wohnung möglich gewesen wäre), habe seine Ehefrau an jenem Tag dann ihrer Arbeit nachgehen und hätten seine Mutter und deren Lebenspartner sich um die Belange des damals zweijährigen Sohns kümmern müssen, welcher verständlicherweise aufgrund der Ereignisse sehr verstört gewesen sei und intensiver Betreuung bedurft habe. Seine Ehefrau, welche sich nach dem Verbleib und Befinden ihres Mannes habe erkundigen wollen, habe schliesslich erst um ca. 18.45 Uhr den zuständigen Polizeibeamten erreichen können.