_ möge doch noch etwas länger auf ihn warten) sei nicht möglich gewesen. Zum einen sei er nicht mehr im Besitz eines Mobiltelefons gewesen, zum anderen habe er auch nicht über die Telefonnummer von E.________ verfügt. Erst nachdem er im Briefkasten die Visitenkarte von E.________ aufgefunden habe, sei es ihm möglich gewesen, mit diesem telefonisch in Kontakt zu treten. Dass er die Polizeibeamten am besagten Tag auf den Termin aufmerksam gemacht habe, werde von seiner Familie bestätigt. Die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass er «einfach alles über sich habe ergehen lassen», treffe nicht zu und sei nicht sehr lebensnah.