25 Und schliesslich habe es sich der Beschwerdeführer selbst zuzuschreiben, dass keine Stellvertretung organisiert gewesen sei. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso das Risiko in der Gruppe «I.________» in Anbetracht der Bedeutung und Grösse des ausgeschriebenen Projekts in D.________ offenbar derart einseitig verteilt gewesen sei. Die Verantwortung allein einer einzelnen Person zu übertragen, ohne geeignete Stellvertreterregelung im Fall einer kurzfristigen Verhinderung, erscheine äussert fahrlässig.