23 KESSLER, in: Basler Kommentar, Obligationenrecht I, 7. Aufl. 2020, N. 20 zu Art. 41 OR, wonach es widersprüchlich sei, von der Unterbrechung eines bereits als adäquat gewerteten Kausalzusammenhangs zu sprechen, zumal die Adäquanz des Kausalzusammenhanges entweder vorliege oder andernfalls von Beginn weg von Inadäquanz gesprochen werden müsse).