Den Behörden der Republik D.________ ist beizupflichten, dass rechtliche Folgen allfälliger Fristversäumnisse nicht in jedem Fall von vornherein klar sind. Zutreffend weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass ihm auch in einem Verfahren in der Republik D.________ das rechtliche Gehör hat gewährt werden müssen (vgl. Art. 22 Abs. 3 der «Administrative provisions about the General Procurement Conditions of THE DISTRICT OF J.________, REPU- BLIC OF D.________» [Beschwerdebeilage 8a]), was denn auch geschehen ist, bevor die Behörden der Republik D.________ am 31. Juli 2017 den Ausschluss verfügt haben.