Im Schreiben der Rechtsvertretung des Beschwerdeführers aus der Republik D.________ vom 31. Januar 2018 wird erklärt, dass die Treffen mit den Abgesandten zwecks Beantwortung der Fragen für alle Anbieter am selben Tag stattzufinden hatten. Dass das Vergabeverfahren (mit allen Teilnehmern) fortgesetzt worden ist, obschon der Termin bzw. die Frist vom 9. Mai 2016 von der Bietergruppe «I.________» nicht eingehalten worden war, ändert nichts an dieser Folgerung. Auch hierzulande ist nicht ausgeschlossen, dass Fristversäumnisse erst in einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden oder trotz Fristversäumnisses das Verfahren zunächst seinen Fortgang nimmt. Den Behörden der Republik D.___