An dieser Regel nicht auffallend ist, dass die Klägerin (1), wie im neuen demokratischen Vergabewesen in der Region J.________ üblich, verlangte, dass die Antworten auf Fragen zur Wasserhydraulik - Bestandteil des Zertifikatsantrags Unbedenklichkeit - zu einem genauen Datum am 16. Mail 2016 vorgelegt werden. Ort der Übergabe der Unterlagen - einschließlich der Antworten des Klägers (2) -, Gal-Verwaltung, Kanzlei eines Dritten Verwaltungsorgans, Republik D.________. Unter Berücksichtigung des letzten Satzes des entsprechenden „Standards" (17.3) bedeutet dies, dass der Bieter für den Erfolg des Verfahrens von Verfahrensmaßnahmen, die im Ausland, also nicht in D.______