__» allein aufgrund der Nichteinhaltung des Termins vom 9. Mai 2016 aus dem Verfahren ausgeschlossen worden ist. Dass nicht sämtliche Unklarheiten oder Zweifel haben ausgeräumt werden können (wie z.B. die Frage nach dem genauen Wortlaut einzelner Ziffern der Provisorischen Verfahrensordnung der Verwaltung für die Auftragsvergabe im Kreis J.________ oder die Herkunft der vom Beschwerdeführer im Verfahren BK 18 464 am 15. August 2019 eingereichten, in englischer Sprache verfassten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft des Landkreises J.________), ändert daran nichts, gilt doch nicht der strikte Beweis.