18 eingelangte Antwortschreiben der Behörden der Republik D.________ vom 27. März 2020 und ihrem dort ausdrücklich erwähnten Schreiben vom 12. November 2019 ist nun mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer resp. die Bietergruppe «I.________» allein aufgrund der Nichteinhaltung des Termins vom 9. Mai 2016 aus dem Verfahren ausgeschlossen worden ist.