17 sich die ursprünglich verfügende Behörde mit der Kostenverlegung nicht einverstanden erklären können. Im entsprechenden Rechtsmittelverfahren vor dem Regionalgericht H.________ (der Republik D.) sei auch der Beschwerdeführer Partei (ebenfalls Kläger) gewesen und hätte seinerseits Rügen vorbringen dürfen. Die Thematik des Ausschlusses aus dem Vergabeverfahren sei deshalb nochmals Verfahrensgegenstand gewesen.