16 2016 zugekommen sei, was zuvor zwischen den Parteien bekanntlich umstritten gewesen sei. Dass das Angebot der Bietergruppe trotzdem bewertet worden sei, liege auch aus einem anderen Grund auf der Hand: Die Vergabestelle müsse sämtliche Vorbringen des Betroffenen umfassend würdigen, um auch einem vom Verfahren Ausgeschlossenen bzw. potentiell Auszuschliessenden später in einem Rechtsmittelverfahren zu ermöglichen, den Auftrag doch noch zu erhalten. Ausserdem stehe mittlerweile fest, dass der Termin vom 9. Mai 2016 für alle Anbieter gegolten habe.