Nach wie vor sei eine abschliessende Beantwortung der Frage nach der Bedeutung der beiden Daten (9. Mai 2016 und 16. Mai 2016) nicht möglich und immer noch spreche einiges dafür, dass auch die Frist vom 16. Mai 2016 eine massgebliche Rolle gespielt habe. So sei gemäss Antwortschreiben der Behörden der Republik D.________ vom 27. März 2020 im Rechtshilfeverfahren der 9. Mai 2016 der letztmögliche Tag gewesen, um die Frist vom 16. Mai 2016 einhalten zu können. Unklar geblieben sei weiter, weshalb der 9. Mai 2016 angeblich auch für die anderen Bietergruppen gegolten haben soll.