12 in Kenntnis der schwierigen völkerrechtlichen Gegebenheiten – von der Staatsanwaltschaft freigestellt, sich mit den zuständigen Behörden in D.________ in Verbindung zu setzen, wobei allfällige Antworten an die Staatsanwaltschaft zugestellt werden sollten (vgl. dazu Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 17. März 2020). - 27. März 2020: Antwort der Republik D.________ (i.V. unterzeichnet von L.________) auf das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft.