Beschluss der Vergabebehörde vom 31. Juli 2017 nichts mit der Verzögerung vom 16. Mai 2016 zu tun gehabt habe. - 17. März 2020: Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft mit mehrseitigem Fragebogen. Das Rechtshilfeersuchen wurde via G.________ (Staat) an die zuständigen Behörden der Republik D.________ überstellt. Dem Beschwerdeführer wurde –