Das Erfordernis des obligatorischen Ausschlusses im Fall einer Verspätung habe den Zweck, jegliche Kartellvereinbarungen zu verunmöglichen. - 4. April 2018: Auskunftsbericht/Bescheinigung der Republik D.________, Verwaltung Kreis J.________, Stv. Vorsitzender der Vergabekommission (Beilage 9 zur Triplik im Beschwerdeverfahren BK 18 464; Übersetzung vom 20. April 2018): In diesem Schreiben wird bestätigt, dass der Beschwerdeführer den Termin am 9. Mai 2016 nicht wahrgenommen habe und die Gruppe «I.________» deshalb vom Projekt ausgeschlossen worden sei. Festgehalten wird ferner, dass der Be-