6 setzten Rekursentscheids]) eine Verfahrenshandlung des Organs zur Vergabe öffentlicher Aufträge gegenüber dem Kreisingenieur zum Inhalt habe. Diese Ziffer bedeute nicht, dass die Teilnehmer bis zu diesem Zeitpunkt die Antwortliste dem Boten übergeben könnten. Das Organ zur Vergabe öffentlicher Aufträge hätte alle Aufträge am selben Tag (16. Mai 2016) bearbeiten und an den Kreisingenieur weiterleiten müssen. Es liege eine Verletzung der Vorlagefrist vor, was zur Folge habe, dass der Antrag unberücksichtigt bleibe. Der Grund für den obligatorischen Ausschluss liege im Gleichheitsprinzip.