- 11. Januar 2018: Beschluss der Republik D.________ (Rekursentscheid betreffend Ausschluss [vom 31. Juli 2017]), Verwaltung Kreis J.________ (Beilage 15 zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 20. April 2018, Übersetzung vom 20. März 2018): Dem Beschluss zufolge war strittig, ob der Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aufgrund der verspäteten Vorlage der Antwortliste (Anmerkung: gemeint ist die zuvor erwähnte Antwortliste zum Antrag auf Erhalt einer Bescheinigung nach Form «ICV 04 Revision 4») rechtmässig gewesen war.