Ob er die Möglichkeit erhalte, sich weiter an der Ausschreibung zu beteiligen, werde von den Ergebnissen dieser Verhandlungen abhängen. Die Echtheit dieses Dokuments wurde der Staatsanwaltschaft von der Republik D.________ mit Stempel und Unterschrift am 8. November 2019 bestätigt (Eingang bei der Staatsanwaltschaft: 25. November 2019). - 9. Mai 2016: Hausdurchsuchung am Domizil des Beschwerdeführers in Basel mit anschliessender Festnahme und Einvernahme in Bern. Um 17.45 Uhr wurde der Beschwerdeführer in Bern entlassen.