«ICV 04 Revision 4») am 23. Mai 2016 bei der zuständigen Vergabebehörde des Kreises J.________ eingegangen sind. 3.2 Umstritten ist indes nach wie vor, welche Bedeutung den beiden Terminen vom 9. Mai 2016 und 16. Mai 2016 im Ausschreibungsverfahren zugekommen ist und ob allein die Nichtwahrung des Besprechungstermins vom 9. Mai 2016 dazu ge-