_ nicht erhalten habe. Der daraus resultierende Schaden sei ihm nun zu entschädigen (entgangener Verdienst, entgangene Provision, entgangener Gewinn sowie Kosten im Zusammenhang mit der Projektausschreibung in D.________). Von der Staatsanwaltschaft wird in diesem Zusammenhang nicht in Abrede gestellt, dass der Beschwerdeführer am 9. Mai 2016 um 17.15 Uhr in Basel einen Termin mit einem Boten resp. Vertreter der Vergabebehörde gehabt hätte (zwecks Beantwortung technischer Fragen resp.