3. 3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, aufgrund des Strafverfahrens – konkret der am 9. Mai 2016 durchgeführten Hausdurchsuchung und der anschliessenden Festnahme und Einvernahme in Bern – eine wichtige Frist verpasst zu haben, weshalb er bzw. die Bietergruppe «I.________» (nachfolgend auch: Ausschreibungsteilnehmergruppe/Gruppe «I.________»), welcher er angehört habe, den Zuschlag für ein Projekt in D.________ nicht erhalten habe.