Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 3. Juni 2021 Beschwerde ein und stellte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – folgende Anträge: 1. Es sei Ziff. 2 der Verfügung der Beschwerdegegnerin aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer eine Entschädigung für seine wirtschaftlichen Einbussen (entgangener Verdienst) von mindestens CHF 436’396.-, zuzüglich 5 % Zins seit 1. Juni 2019, eventualiter von EUR 392’594.- zuzüglich 5 % Zins seit 1. Juni 2019 zuzusprechen.