1. 1.1 Mit Verfügung vom 22. Oktober 2018 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von der C.________ AG gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) initiierte Verfahren wegen Betrugs (evtl. Versuch), Diebstahls (evtl. Versuch), Veruntreuung (evtl. Versuch) und Urkundenfälschung (evtl. Betrugs) ein. Gleichzeitig beurteilte sie (u.a.) diverse Ent- schädigungs- und Genugtuungsbegehren des Beschuldigten, wobei sie bezüglich der von diesem im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren in der Republik D.________ geltend gemachten Forderungen die Kausalität verneinte.