Mit Schreiben vom 16. März 2021 setzte die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten über die eingelangte Anzeige in Kenntnis und teilte ihm mit, dass er zu gegebener Zeit weitere Informationen erhalten werde. Am 28. Mai 2021 reichte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Staatsanwaltschaft eine als «Dienstaufsichtsbeschwerde gg die Amtsstelle die meinen Strafantrag vom 8.3.21 bis heute NICHT verfolgt, – geschweige denn bearbeitet haben» bezeichnete Eingabe ein.