Wie sich aus dem Strafregisterauszug ergibt, ist beim Regionalgericht Bern- Mittelland ein Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Sachbeschädigung hängig. Aus dem entsprechenden Anzeigerapport vom 26. Februar 2020 geht hervor, dass der Beschwerdeführer gemeinsam mit zwei weiteren Personen durch eine Drittperson dabei beobachtet wurde, wie sie mittels Kreide vor der UBS «Fuck UBS», «Climat Justice Now» etc. sowie an die Wand des Geschäfts Transa ein Anarchiezeichen und «No WEF» geschrieben hatten. Beim Eintreffen der Polizei versuchte der Beschwerdeführer, sich durch Flucht zu Fuss der Polizeikontrolle zu entziehen.