4. 4.1 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, in der Nacht vom 26. März 2021 mit einem Fahrrad ohne Licht gefahren zu sein und bei Erblicken der Polizei und auf entsprechende Aufforderung hin anzuhalten, die Flucht ergriffen zu haben. Anschliessend verweigerte er die Durchführung eines Drogenschnelltests. Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers liegt ein hinreichender Tatverdacht vor. Der Umstand, dass PubliBikes immer ein mit Dynamo betriebenes Licht haben, welches bei dem von ihm verwendeten PubliBike funktioniert habe, heisst nicht, dass das Licht auch eingeschaltet war.