In Anbetracht der gegenüber dem Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Gehilfenschaft zum Betäubungsmittelhandel sowie Handel mit Betäubungsmitteln und Konsum), der einfachen Körperverletzung (mehrfach) und der schweren Körperverletzung droht noch keine Überhaft. Gemäss dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft würden neben den