Einvernahme vom 21. Mai 2021, Z. 18). Bei der Auseinandersetzung sei es «eigentlich um nichts» gegangen. Es habe sich um eine «Anfiggerei» gehandelt (Einvernahme vom 21. Mai 2021, Z. 79). Dennoch kam es mutmasslich zu schweren Verletzungen des Opfers. Die Beschwerdekammer kann sich der Schlussfolgerung des Zwangsmassnahmengerichts anschliessen, wonach diese Umstände den Verdacht nähren, dass die psychische Verfassung in Kombination mit dem Medikamenten- und Alkoholkonsums erhebliche Risikofaktoren für Gewalt darstellen.