Zudem wird dem Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren ebenfalls vorgeworfen, dem Geschädigten Teile des Augenlids abgebissen zu haben, was vom Beschwerdeführer nicht bestritten wird. Die Zusammenfassung des Zwangsmassnahmengerichts im angefochtenen Entscheid zeigt einlässlich, dass der Beschwerdeführer ohne Arbeit, ohne Beruf und ohne Kontakt zu den Eltern und Geschwistern ist und deshalb ein unterstützendes Um-