Der Beschwerdeführer weist in den letzten Jahren insgesamt sechs Verurteilungen wegen einfacher Körperverletzung auf. Hinzu kommen weitere Verurteilungen wegen Tätlichkeiten (mehrfache Begehung), Sachbeschädigung (Urteile vom 15. April 2013 und vom 6. Juli 2017), Gewalt und Drohung gegen Beamte (Urteil vom 23. Juni 2015) und Raufhandels (Urteil vom 15. März 2019), welche mehrheitlich einen Gewaltbezug aufweisen. Gegenstand des aktuellen Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer bilden angeblich weitere drei Körperverletzungen, wobei wohl nur noch der Vorfall vom 29. März 2020 bestritten ist (vgl. Ziff. 6 hiervor).