_ sei sodann in den Bus gestiegen und habe ihm noch zwei bis drei Faustschläge verpasst. Er habe ihn deshalb aus dem Bus gezogen und es sei zu einem Gerangel gekommen. Plötzlich habe er das Auge von D.________ im Mund gehabt und habe instinktiv zugebissen (Z. 118 ff.). Der Beschwerdeführer und D.________ kannten sich nicht. Aus dem nichts – wie der Beschwerdeführer selbst ausführte (Einvernahme vom 19. Mai 2021, Z. 79) – kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, welche innert kürzester Zeit ausartete und mit Bissen seitens des Beschwerdeführers endete. Auf dem sich in den Akten befindenden Videomaterial ist zu sehen, wie D.___