von diesem geschlagen worden sei, gebissen habe (Z. 122 ff.). Er habe D.________ aus dem Bus gezogen und ihn geschlagen. Als er plötzlich dessen Augenlid vor sich gehabt habe, habe er zugebissen (pag. 163 f.). Am 21. Mai 2021 bestätigte der Beschwerdeführer seine Aussagen vom 19. Mai 2021. Er habe ausgerufen und ein Selbstgespräch geführt, worauf D.________ reagiert habe und er diesen als «Scheiss Mafiosi» beleidigt habe. Dieser sei daraufhin in den Wald gegangen und habe einen Stock geholt. Er habe ihm diesen aus den Händen geschlagen. D.________ sei sodann in den Bus gestiegen und habe ihm noch zwei bis drei Faustschläge verpasst.