Das Augenlid könne nicht mehr komplett geschlossen werden. Eine Fremdkörperabwehr sei nicht mehr möglich, das Auge trockne aus und das Infektionsrisiko sei sehr hoch. Ob das Opfer das Auge verlieren werde, werde man erst nach der Operation sagen können (vgl. Telefonnotiz der Staatsanwaltschaft vom 20. Mai 2021). Die Verteidigung verzichtet auf Ausführungen zum Tatverdacht. Sie weist darauf hin, dass der Beschuldigte grundsätzlich geständig sei.