Schliesslich wurde mit Verfügung vom 20. Mai 2021 ein weiteres Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen schwerer Körperverletzung eröffnet. Am 22. Mai 2021 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft für eine Dauer von rund drei Monaten an, d.h. bis am 18. August 2021. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 3. Juni 2021 Beschwerde.