1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen zahlreicher Delikte. Am 1. März 2021 erging ein Strafbefehl, welcher infolge Einspruchs nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Am 28. April 2021 eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Gehilfenschaft zum Betäubungsmittelhandel und dehnte diese Untersuchung am 29. April 2021 auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Handel mit Betäubungsmitteln und Konsum von Betäubungsmitteln aus.