8. Gestützt auf den festgestellten Interessenkonflikt, welchem sich Rechtsanwalt B.________ durch die Vertretung des Beschwerdeführers im Verfahren gegen selbigen u.a. zum Nachteil der F.________ als seine Klientin ausgesetzt hat, erfolgt eine Meldung an die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern. 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet.