Gestützt auf die (nicht anfechtbare) Eröffnung eines Verfahrens gegen den Beschwerdeführer u.a. wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zum Nachteil der F.________ bestehen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zumindest konkrete Anhaltspunkte für diese Möglichkeit, wie diese in ihrer Stellungnahme auch anhand des beschriebenen «paper trails» bzw. der drei Transaktionen nachvollziehbar aufgezeigt hat. Für Rechtsanwalt B.________ ergibt sich daraus das konkrete Risiko eines Interessenkonflikts, sofern er darlegen will, weshalb die Aus-