4 E. 4.1.1; 1B_263/2016 vom 4. Oktober 2016 E. 2.1 f.). Eine Konfliktsituation, das Dilemma des Rechtsanwalts, genügt (SCHILLER, Schweizerisches Anwaltsrecht, 2009, N 803). Demjenigen, der in Verletzung der in Art. 12 BGFA aufgezählten Pflichten eine Verteidigung annimmt oder diese fortführt, ist die Prozessberechtigung in diesem Verfahren abzusprechen.