2.4 Der Beschwerdeführer bringt in seiner Replik vor, beim Geldtransfer Türkei- Schweiz der Familie A.________ habe es sich um eine Kapitalbeschaffung im Hinblick auf die geplante Geschäftserweiterung gehandelt. Die Abwicklung der Banktransaktion sei von der türkischen Staatsbank und der Raiffeisenbank Wolfwil überprüft und abgesegnet und das betreffende Geld für Geschäftszwecke verwendet worden. Nach seinem Eintritt bei der F.________ habe der Beschwerdeführer allerdings realisiert, dass die Mitarbeiter, die Maschinen u.s.w. auf die H.________ Aktiengesellschaft übertragen worden seien bzw. dass die F.________ von C.______