Sobald es um den vorerwähnten paper trail und insbesondere um die Abflüsse von der F.________ auf das Privatkonto von A.________ gehe, gelange er unweigerlich in eine unzulässige Interessenkollision, wenn er in diesem Zusammenhang neben den Interessen der F.________ auch noch jene von A.________ als Beschuldigten wahren wolle. Die Interessen seien zumindest in diesem Punkt nicht gleichgerichtet. Auch wenn die Mehrheit der Aktien in den Händen der Gebrüdern A.________ sei, welche sich angeblich einig seien, so sei die F.________ eine von ihrem Verwaltungsratspräsidenten unabhängig existierende juristische Person mit eigenen Interessen.