Wenn es möglich sei, in einem Strafverfahren, in welchem bald ein Jahr praktisch nichts unternommen worden sei, zu bewirken, dass im Wirtschaftskrieg A.________ / C.________ der Rechtsvertreter, welcher den Sachverhalt kenne, wegen einer angeblichen Interessenkollision ausgeschaltet werde, dann habe die Strategie des Minderheitsaktionärs Erfolg, was nicht sein dürfe. Der den Beschuldigten C.________ vertretende Anwalt habe zuvor für die F.________ gearbeitet, ohne dass es zu einer Sanktion gekommen sei. Hier würden offensichtlich ungleiche Massstäbe angewandt.