2. Die Verfahrensleitung eröffnete am 3. Juni 2021 ein Beschwerdeverfahren, gab davon Kenntnis, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte die amtlichen Akten W 20 754 (Beweisantrag Ziff. 4.2) und W 20 249 (Beweisantrag Ziff. 4.1) bei der Beschwerdekammer eingereicht hatte und stellte in Aussicht, über die Beweisanträge Ziff. 4.3 - 4.5 zu einem späteren Zeitpunkt zu befinden.