3. Das Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 13. April 2021 sowie das Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 13. April 2021 sind aus den Akten zu entfernen und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern.