a f. StPO ausgenommen. Der Beschwerdeführer hat diese Kosten weder dem Kanton zurückzuzahlen noch muss er dem amtlichen Anwalt die Differenz zwischen amtlichem und vollem Honorar erstatten. 8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20. Mai 2021 wird aufgehoben. 2. Rechtsanwalt B.________ wird dem Beschwerdeführer als amtlicher Anwalt beigeordnet.