7 Akten zu weisen und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten (Art. 141 Abs. 5 StPO). Gleiches gilt für das Erhebungsformular «wirtschaftliche Verhältnisse» betreffend den Beschwerdeführer vom 13. April 2021. Die Beschwerde ist gutzuheissen.