Aus der Statistik der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) betreffend die Wirkstoffgehalte von sämtlichen Kokain-Sicherstellungen eines Jahres geht hervor, dass der Mittelwert bei einer Menge zwischen 10 und 100 Gramm 66.9 Prozent beträgt (bei einer Standardabweichung von +/- 19 Prozent). Auch nach Abzug der Verpackung besteht daher der Tatverdacht auf das Vorliegen von reinem Kokain von mehr als 18 Gramm. Der Beschwerdeführer konnte gestützt auf den Vorführungsbefehl vom 9. April 2021 am 13. April 2021 von der Polizei beim Verlassen der vorerwähnten Wohnung angehalten werden.