Es ist unbestritten, dass dieser Fund des Kokains einen hinreichenden Tatverdacht auf qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz begründete, selbst wenn der Reinheitsgrad im Zeitpunkt der Sicherstellung und der erfolgten Einvernahmen noch nicht feststand. Aus der Statistik der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) betreffend die Wirkstoffgehalte von sämtlichen Kokain-Sicherstellungen eines Jahres geht hervor, dass der Mittelwert bei einer Menge zwischen 10 und 100 Gramm 66.9 Prozent beträgt (bei einer Standardabweichung von +/- 19 Prozent).