Der Präsident der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eröffnete am 4. Juni 2021 ein Beschwerdeverfahren und hiess das Gesuch um amtliche Verteidigung für das Beschwerdeverfahren gut. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 21. Juni 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, und die Auferlegung der Verfahrenskosten an den Beschwerdeführer.